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Linchpin Teaser
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Hier geht es zu den Erklärvideos



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Damit Schüler:innen und Lehrkräfte die Cloud nutzen können, müssen sie oder ihre Eltern in die Datenschutzverordnung und der Nutzungsordnung der Cloud einwilligen. Die Einverständniserklärung kann auf folgende Weisen eingeholt werden:

  • analog mithilfe der Einverständniserklärung,

  • digital mithilfe des Versendens (per Email) oder Austeilens (per QR Code) eines Registrierungslinks,

  • klassenweit in analoger oder digitaler Form.




Tip
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(tick) In den Ländern Brandenburg, Niedersachsen und Thüringen ist das Einholen von Einverständniserklärungen nicht notwendig.

Die Schulgesetze dieser Länder sind bereits für die Nutzung der Clouds angepasst, sodass Schulen hier keine weiteren Unterlagen einholen müssen.

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Note
titleWir tüfteln für Sie...

Derzeit wird auf der Seite der Cloud teils von einer Einwilligungserklärung teils von einer Einverständniserklärung gesprochen. In beiden Fällen meinen wir das gleiche. Bitte entschuldigen Sie die Verwirrung und geben Sie uns etwas Zeit, die Begriffe zu vereinheitlichen.

Vielen Dank für Ihre Geduld.

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