Die Kurzfassung:

Da Datenschutz eine zentrale Säule unseres Projektes ist, geben wir nur anonymisierte oder pseudonymisierte Daten an Dienstleister weiter, und auch nur dann, wenn ein entsprechender Dienst von den Nutzer:innen in der dBildungscloud aufgerufen wird. Die dBildungscloud reicht niemals Klarnamen, E-Mail-Adresse oder Geburtsdatum im Hintergrund weiter - auch nicht an Lehrmittelanbieter. Dieser strikte Grundsatz sorgt dafür, dass der Zugang zu Lehrmittelanbietern via dBildungscloud keiner separaten Zustimmung durch die Nutzer:innen mehr bedarf, sondern mit der initialen Einwilligung in die Datenverarbeitung abgedeckt ist.

Welche Daten erhalten die Dienstleister?

Dataport betreibt die dBildungscloud im Auftrag der Schulen grundsätzlich selbst. Dienstleister werden nur eingesetzt, sofern dies zur Funktionalität der dBildungscloud erforderlich und rechtlich zulässig ist. Die Dienstleister erhalten nur im für die Funktionsfähigkeit der dBildungscloud erforderlichen Umfang personenbezogene Daten. Im Einzelnen:

  • Speichern der dBildungscloud auf Servern innerhalb von Deutschland.
  • Übermittlung von Pseudonymen an ausgesuchte deutsche Inhalte-Anbieter, die in der dBildungscloud integriert sind, ausschließlich zu dem Zweck, dass Lernstände der Nutzer:innen nicht verloren gehen (z.B. „Nutzer 0815 hat in der Mathematik-Anwendung X die Aufgabe 1 abgeschlossen.“).

Es erfolgt eine sorgfältige Auswahl der Dienstleister durch Dataport und eine Einbindung als sog. Auftragsverarbeiter, die vertraglich zur datenschutzkonformen Verarbeitung und Vertraulichkeit verpflichtet sind (vgl. Art. 28 DSGVO). Die Empfänger können stets der Datenschutzerklärung entnommen werden (im Footer verlinkt). Eine zweckwidrige Verwendung durch die Dienstleister ist vertraglich untersagt. Die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen wird durch technische und organisatorische Maßnahmen überwacht.

Unsere höchste Priorität: Der Schutz Ihrer Daten 

Die dBiildungscloud (und verwandte Projekte der Bundesländer) sind vom Bund/ von Landesministerien geförderte Projekte, die dem Zweck dienen, deutschen Schulen den Einsatz digitaler Medien zu ermöglichen, jederzeit, an jedem Ort- und das nach strengen Datenschutzbestimmungen. Unsere Vertragsdokumente, die wir mit den Schulen schließen, unsere Datenschutzerklärung, das Einwilligungskonzept und weitere Vertragsanlagen und Informationsdokumente entstanden in enger Abstimmung mit den Landesdatenschützern und Landesministerien. Wir sind in einem stetigen Austausch mit den Behörden und betrachten den datenschutzsicheren Umgang mit den personenbezogenen Daten unserer Nutzer:innen als höchste Priorität. Durch die Entwicklung der Pseudonymisierung können wir dies in einen Einklang mit der alltäglichen Anwendung von Unterrichts-Tools und Lehr-/Lerninhalten bringen. 

Hintergrund:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten in der dBildungscloud orientiert sich am Grundsatz der Datenminimierung. Ohne die Verarbeitung personenbezogener Daten (insbesondere E-Mail-Adresse, Nutzername, Schul-, Aufgaben- und Kursdaten) ist die Nutzung der dBildungscloud jedoch nicht möglich. Als Rechtgrundlage für diese Verarbeitung personenbezogener Daten in der dBildungscloud kommt nur eine Einwilligung in Frage (bzw. in wenigen Bundeslandländern existieren auch schulgesetzliche Vorschriften, die als Rechtsgrundlage herangezogen werden können). Eine bloße „Registrierung“ ist keine gangbare Alternative, da Schulen grundsätzlich nicht befugt sind, für die Erfüllung ihrer schulischen Aufgaben Verträge mit Schülern:innen zu schließen. Daher ist die Nutzung der dBildungscloud nur nach Erteilung einer entsprechenden Einwilligung möglich.

Vor diesem Hintergrund setzt die dBildungscloud ein Einwilligungskonzept um, zu dem wir auch in enger Abstimmung mit Vertretern der Datenschutzbehörden aller Bundesländer stehen. Voraussetzungen für eine datenschutzkonforme Einwilligung ist stets die Freiwilligkeit der Einwilligungserteilung. Die Schulen gewährleisten diese Freiwilligkeit, indem sie den Schüler:innen bei Nichterteilung/Widerruf der Einwilligung die Teilnehme am Unterricht auch ohne dBildungscloud ermöglichen, z.B. indem auf herkömmliche Unterrichtsmittel zurückgegriffen wird. Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur Nutzung der dBildungscloud (soweit nicht in den Schulgesetzen ausnahmsweise etwas anderes vorgesehen ist).

Widerspruch ggü. Verarbeitung personenbezogener Daten sowie der Weitergabe an Lernmittelanbieter (Datenschutzerklärung)

Der Widerruf ist in diesem Fall nur für die gesamte Nutzung der dBildungscloud möglich, nicht ausschließlich zur Nutzung der personenbezogenen Daten durch Dienstleister (z.B. Lernmittelanbieter). Wie bereits oben unter Punkt 1) beschrieben, geben wir nur anonymisierte oder pseudonymisierte Daten an Dienstleister weiter, und auch nur dann, wenn ein entsprechender Dienst von unseren Nutzer:innen in der dBildungscloud aufgerufen wird. Die dBildungscloud reicht niemals Klarnamen, E-Mail-Adresse oder Geburtsdatum im Hintergrund weiter - auch nicht an Lehrmittelanbieter.

Widerspruch ggü. Nutzungsordnung

Bitte beachten Sie, dass die Nutzung der dBildungscloud ohne die Zustimmung zur Nutzungsordnung nicht möglich ist. Demzufolge ist nur ein Widerspruch ggü. der gesamten Einwilligung, Datenschutzerklärung und damit Nutzung der dBildungscloud möglich.

Standard-Prozedere

1. Eingang des Widerrufs von Nutzer:in per E-Mail

2. Eingangsnachricht und ggf. Rückfragen zur Bestätigung der Identität

3. Weiterleitung der Anfrage an die zuständige Schule

4. Vollständige Löschung der personenbezogenen Daten auf Weisung der Schule

5. Versand der Löschbestätigung an den/die Nutzer:in

Auf unserem dBildungscloud-Blog finden Sie unter dem Stichwort Datenschutz alle Beiträge, die wir zu diesem Thema veröffentlicht haben. Diese sollen den Lehrkräften, Schüler:innen und Eltern dabei helfen, die Umsetzung des Datenschutzes nach Privacy by Design, zu verstehen.

Die aktuellen Datenschutzerklärungen können Sie zudem im Footer (eingeloggt und ausgeloggt) einsehen.

Hinweis: Alle Aspekte treffen ebenfalls auf die Schul-Cloud Brandenburg, die Niedersächsische Bildungscloud und die Thüringer Schulcloud zu.

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